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Kann ein Mieter den Gasanschluss des Nachbarn nutzen?

Foto Urteil Gasanschluss

Das neue Grundstück samt Traumhaus ist gekauft, nur die Versorgung mit Erdgas muss noch sichergestellt werden. Aber ein neuer Gasanschluss kostet viel Geld. Vielleicht kann ja die freundliche Familie von nebenan weiterhelfen. Das wäre zumindest eine nette Geste.

Dönerspieß-Firma auf nachbarlichen Gasanschluss angewiesen

Die Überlegung klingt verlockend. Doch so einfach ist es selbstverständlich nicht. Eine Firma, die im Oktober 2011 Gewerberäume zur Produktion von Dönerspießen gemietet hatte, kann das nur bestätigen. Ihr Grundstück verfügte zu dieser Zeit über keine eigenständige Gasversorgung, weshalb sie die Versorgungsleitungen des Nachbarn nutzte. Eine Klausel im Kaufvertrag sicherte dies bis zum Juni 2013 ab. Bis dahin sollte das Unternehmen einen eigenen Gasanschluss bekommen haben. Das war nicht der Fall. Gleichwohl ließ der Eigentümer des Nachbargrundstücks im August 2013 verlauten, dass er mit der Belieferung aufhören wolle.

Gericht sieht keinen Nutzungsanspruch

Aus Angst vor einer Einstellung des Betriebes klagte die Dönerspieß-Firma auf Untersagung der Versorgungsunterbrechung. Der Gang vors Gericht endete für sie jedoch nicht mit dem gewünschten Ergebnis. Ihre Klage wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe abgewiesen. Im Urteil hieß es, dass ein Grundstückseigentümer grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sei, Mietern eines benachbarten Grundstücks Gas aus dem eigenen Anschluss zuzuführen (AZ: 12 U 170/13).

Kosten für einen Gasanschluss

Grundstückseigentümer, die Gas als Heizmedium ausgewählt und keinen Anschluss in ihrem Grundstück haben, benötigen eine fachgerechte Versorgung, die von der Straße bis zum Haus reicht. Die Neuerstellung eines Gasanschlusses kann dabei zu unterschiedlichen Kosten führen. Sie hängen in der Regel von der Entfernung zum Netz, der Region und dem Anbieter ab. Grobe Expertenschätzungen gehen im Mittel von ungefähr 2.500 Euro aus. Manche Versorger stellen einen Pauschalpreis bereit, während andere jede Position einzeln abrechnen.

Egal wie hoch die tatsächlichen Kosten später anfallen, es ist stets ratsam, sie im Vorfeld etwas höher als notwendig anzusetzen. Verbraucher erhalten den Antrag für einen Gasanschluss bei ihrer örtlichen Versorgungsfirma. Genauere Informationen gibt es zudem beim zuständigen Bauamt.