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EuGH-Urteil zu Gaspreiserhöhungen: Sieg für Verbraucher

(Foto) EuGH-Urteil GaspreiserhöhungenFalls ein Energieversorger den Gaspreis erhöhen will, muss er betroffene Kunden vorab über die Gründe dafür informieren. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg hervor. Demnach sind die deutschen Preisvorschriften aus den Jahren 2005 bis 2008 rechtswidrig.

Wenig Fairness gegenüber Tarifkunden

In den Jahren 2005 bis 2008 konnten deutsche Energieversorger die Preise für Strom und Gas teilweise einseitig ändern, ohne den Kunden Gründe nennen zu müssen. In erster Linie waren sogenannte Tarifkunden davon betroffen, die einen eher geringen Verbrauch bei langen Vertragslaufzeiten haben. Die Energieversorger gewährten den betroffenen Kunden lediglich ein nachträgliches Kündigungsrecht – dies allein reicht nach Ansicht der Luxemburger Richter jedoch nicht aus.

Klagerecht und mehr Transparenz

Das EU-Recht fordert mehr Transparenz als die deutschen Preisvorschriften. Es sieht außerdem nicht nur ein nachträgliches Kündigungsrecht vor, sondern räumt den Kunden auch die Möglichkeit ein, gegen eine Gaspreiserhöhung zu klagen. Damit Verbraucher diese Rechte jedoch überhaupt wahrnehmen können, müssen sie nach Ansicht der Luxemburger Richter rechtzeitig vor der geplanten Preiserhöhung über deren Anlass, Umfang und Voraussetzungen informiert werden (Az: C-359/11 und C-400/11).

Anlass für das Urteil des EuGH war, das der Bundesgerichtshof (BGH) den Luxemburger Richtern zwei Streitfälle vorgelegt hatte und darum bat, die Vereinbarkeit der deutschen Preisvorschriften mit EU-Recht zu klären. In den betroffenen zwei Streitfällen ist nun wieder der BGH am Zug und muss entscheiden. Unabhängig von der Entscheidung des BGH hat das Urteil des EuGH bereits jetzt Konsequenzen für deutsche Energiekunden. Tarifkunden, die sich gegen Preiserhöhungen zwischen 2005 und 2008 gewehrt haben, müssen diese nun nicht bezahlen.

Hoffnung für klagende Kunden

In Deutschland laufen mehrere Gerichtsverfahren gegen die vermeintlich unrechtmäßigen Preiserhöhungen. So beispielsweise auch in Lingen: Dort streiten schon seit fünf Jahren die Stadtwerke Lingen und mehrere Bürger vor Gericht. Die Stadtwerke hatten Zahlungsklagen gegen drei Kunden eingereicht, die Einwände gegen die Gaspreiserhöhungen zwischen 2005 und 2008 erhoben hatten. Das Amtsgericht Lingen wies die Klage noch vor der Entscheidung des EuGH zurück und erklärte, die Grundversorgungsverordnung (GVV) für Erdgas verstoße gegen EU-Recht (Az: 12 C 1363/09). Diese Entscheidung wollen die Geschäftsführer der Stadtwerke Lingen anfechten und in Berufung gehen. Ob sie damit allerdings erfolgreich sein werden, ist angesichts der jüngsten EuGH-Entscheidung mehr als fraglich.