21.01.2015
Alles nur ein Irrtum: Wegen eines Fehlers in der Software der Wuppertaler Stadtwerke drehte der Energielieferant einigen Mietern den Gashahn zu. Was Kunden bei einer unberechtigten Gassperre tun können, erklärt PREISVERGLEICH.de.
Ausgerechnet im Winter dreht der Energieversorger das Gas ab! Genau dieses Szenario mussten jetzt zehn Mietparteien eines Wuppertaler Mehrfamilienhauses erleben. Als ein Mitarbeiter der Wuppertaler Stadtwerke ohne Vorankündigung die Gasheizung blockierte, dachten die Mieter zunächst, der Vermieter hätte aus Geldmangel die Gaszahlungen versäumt. Empört wollten die Mieter die Miete kürzen und die Gaskosten direkt an die Wuppertaler Stadtwerke überweisen wollten. Bevor sie jedoch die Hilfe des Mieterschutzbunds und eines regionalen Mieterrings in Anspruch nahmen, sprachen sie wegen der Kostenübernahme bei den Stadtwerken vor. Und da gab es eine dicke Überraschung: Schuld an den kalten Wohnungen war nicht etwa der Vermieter, sondern die Software der Stadtwerke!
Tatsächlich war im Oktober 2014 eine Monatszahlung des Vermieters für die Gasversorgung des Mehrfamilienhauses ausgeblieben, doch diese sollte mit einem bestehenden Guthaben verrechnet werden. Genau dies ist dann jedoch nicht passiert. Der Sprecher der Wuppertaler Stadtwerke entschuldigte sich bei den betroffenen Mietern. Peter Nimtz, Jurist beim Bergischen Mieterring, erklärte gegenüber der Westdeutschen Zeitung, das Vorgehen der Stadtwerke Wuppertal sei „erschreckend“. Der Grund: In Wuppertal hat ein sogenannter Energiestammtisch bereits einen Ablaufplan für Energiesperren verabschiedet, der vorschnelle Gassperren verhindern soll. In diesem Gremium sitzen nicht nur Verbraucherschützer und Sozialamt-Mitarbeiter, sondern auch die örtlichen Energieversorger – einschließlich der Stadtwerke.
Immer mehr Menschen in Deutschland sind von Gassperren betroffen, hauptsächlich weil sie aus Geldmangel die Rechnungen nicht begleichen können. Normalerweise muss der Energieversorger betroffene Kunden vier Wochen vorher über eine Gasunterbrechung informieren. Wer solche eine Unterbrechungsankündigung erhalten hat, sollte umgehend aktiv werden:
Übrigens: Wenn der Wert der offenen Rechnungen unter 100 € liegt, ist die Sperre unrecht. Das Gleiche gilt, wenn in dem Haushalt chronisch Kranke, Schwangere oder kleine Kinder leben. Wird wie im Wuppertaler Fall ohne Ankündigung und ohne triftigen Grund das Gas abgestellt und die Heizung fällt aus, sollten Mieter folgendes tun: