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Abnahmestelle

Als Abnahmestelle wird der Punkt bezeichnet, an dem das Gasnetz des lokalen Gasanbieters endet und die Energie an den Endkunden geliefert wird. Im Grunde ist mit dem Begriff der Abnahmestelle generell die Gasabnahme durch den Verbraucher gemeint und im Vertrag wird die Adresse als Stelle der Endabnahme eingetragen. Bei Umzug muss eine neue Abnahmestelle im Auftrag angegeben werden und es kann vorkommen, dass ein neuer Anbieter zuständig ist. Generell gilt, dass die jeweiligen Abnahmestellen im Grundversorgungsgebiet des regionalen Versorgungsbetriebs liegen müssen.

Die Ablesung erfolgt direkt an der Abnahmestelle, wobei es in Ausnahmefällen eine registrierende Leistungsmessung geben kann, die mittels fernausgelesener Lastgangzähler erfolgt. Dies trifft aber meist nur auf Sondervertragskunden zu.