Die Gasabrechung erklärt
Auf der Gasabrechnung steht es dann schwarz auf weiß. Doch einige Kunden sind verwirrt, wieso stehen da zwei Maßeinheiten in einer Rechnung? Der individuelle Gasverbrauch wird meist einmal im Jahr abgelesen und berechnet. In Übereinstimmung mit dem Gaszähler wird dem Verbraucher der günstigste Preis zugrunde gelegt. Auf der Erdgasabrechnung werden die Zählerstände innerhalb eines bestimmten Zeitraums angegeben, für den das Gas berechnet wird. Hierbei handelt es sich meist um ein Jahr. Aus den beiden Zählerständen wird die Differenz in Kubikmetern berechnet. Um alles an einem Beispiel zu veranschaulichen, soll der Gasverbrauch eines Haushalts einmal bei 834 Kubikmetern liegen. Diese Angabe wird nun in Kilowattstunden umgerechnet. So kann man die Zahl auch einfacher mit der verbrauchten Strommenge vergleichen, die ebenfalls in Kilowattstunden angegeben wird. Als Faustregel gilt hier: Wenn man den Verbrauch in Kubikmetern mit dem Faktor zehn multipliziert, erhält man den ungefähren Erdgasverbrauch in Kilowattstunden. Der Musterhaushalt hat demnach einen Gasverbrauch von etwa 8.340 Kilowattstunden.
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Die Abrechnung splittet nun den Arbeits- vom Grundpreis: Dabei ist der Grundpreis, oder auch Messpreis genannt, eine feste Größe, die jährlich oder monatlich berechnet wird, ähnlich einer Grundgebühr. Der Arbeitspreis hingegen ist variabel und richtet sich ausschließlich nach dem Erdgasverbrauch in Kubikmeter oder in Kilowattstunden angegeben. Um beim Beispiel zu bleiben wird der individuelle Gasverbrauch von 8.340 Kilowattstunden nun mit dem Arbeitspreis multipliziert. Der liege in diesem Beispiel bei 4,20 Cent pro Kilowattstunde. Hinzu kommt der fixe Grundpreis von beispielsweise 84 Euro und am Ende erhält man einen Betrag von 434,28 Euro vor Steuern. Vom Gesamtbetrag werden dann Abschläge abgezogen, also die Vorauszahlungen der Energiekosten pro Jahr.
