gas.preisvergleich.de

Mehrwertsteuer-Senkung sorgt für günstiges Gas

Am 01. Juli 2020 sank die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf 16%. Das hat die Bundesregierung im Rahmen Ihres Corona-Konjunkturpaketes am 29. Juni 2020 beschlossen. Die Mehrwertsteuer-Senkung ist vorübergehend und gilt für alle Gasverträge, die in den Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 fallen. Dies berücksichtigt sowohl bestehende Gasverträge, als auch neue Verträge, die Sie im 2. Halbjahr 2020 bzw. nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 01. Januar 2021 abschließen. Dabei ist der Leistungszeitraum entscheidend.

Vergleichen Sie Ihren Gasanbieter
Postleitzahl eingeben
Ortsangabe
150m² Wohnung
Verbrauch

Wie setzt PREISVERGLEICH.de die Steuer-Senkung um und wie hoch ist die maximale Ersparnis?

Ab dem 1. Juli zeigt das Vergleichsportal PREISVERGLEICH.de nur noch Gastarife mit einem Mehrwertsteuersatz von 16% an. Die Anpassung ist notwendig, um die Vergleichbarkeit der Tarife zu gewährleisten und die Preistransparenz aufrecht zu erhalten. Zum Ablauf des Jahres werden die Gastarife gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erneut angepasst, so dass ab dem 01. Januar 2021 wieder der alte Steuersatz von 19% angewandt wird. Hinzu kommt die Einführung des CO2-Preises.

  • Mehrwertsteuer-Senkung: 01. Juli bis 31. Dezember 2020 – 16% MwSt.
  • Mehrwertsteuer ab 01. Januar 2021 – 19% MwSt.

Wie hoch Ihre persönliche Ersparnis ausfällt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Den größten Steuervorteil nutzen Sie, wenn sich die Laufzeit Ihres Gasvertrages über die gesamte Steuersenkungsperiode erstreckt. So profitfieren Sie in den Monaten Juli bis Dezember 2020 von der Steuersenkung. Beginnt Ihr neuer Gasvertrag am 01. September, erhalten Sie den Steuersatz von 16 % ebenfalls Anfang September. Darüber hinaus ist die Ersparnis von Ihrem Gasverbrauch abhängig und steigt mit diesem an.

Eine Beispielrechnung soll Ihnen die Gaskosten-Ersparnis verdeutlichen:

Sie haben einen jährlichen Gasverbrauch von ca. 12.000 kWh bei einem Preis von 6,5 Cent pro kWh (Verbrauchspreis inklusive anteiliger Arbeitspreis). Nach alter Rechnung ergibt dies Gaskosten in Höhe von 780 Euro. Abzüglich der realen Steuerersparnis von ca. 2,5% liegen die jährlichen Kosten bei ca. 760 Euro (20 Euro Ersparnis im Jahr bzw. rund 10 Euro für 6 Monate).

Warum lohnt sich gerade jetzt ein Wechsel des Gasanbieters?

Der Wechsel lohnt sich, da Sie neben der Mehrwertsteuer-Senkung gleichzeitig Gas-Aktions-Angebote nutzen können. Da die Nachfrage nach günstigem Gas zuletzt stark zurückging, sind auch die Gaspreise leicht gesunken. Ein wesentlicher Vorteil ist jedoch auch, dass Sie als Gas-Neukunde von Wechsel-Prämien, Rabatt-Aktionen und Cashback- Angeboten profitieren, die Sie als Bestandskunde regulär nicht erhalten.

Informationen für Bestandkunden

Sind Sie bereits Gaskunde und haben Sie Ihren Vertrag vor dem 01. Juli 2020 abgeschlossen, erhalten Sie für den Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 ebenfalls den reduzierten Mehrwertsteuer-Satz von 16%. Voraussetzung ist, dass Ihre Vertragslaufzeit (= der Leistungszeitraum) in die Monate Juli bis Dezember reicht bzw. diese überschneidet. Auf Ihre monatliche Abschlagszahlung hat dies jedoch keinen Einfluss. Diese bleibt in der Regel in voller Höhe bestehen, so dass es diesbezüglich keine Anpassungen bei Tarifpreisen und Abschlagszahlungen gibt.

Prüfung der Gas-Jahresendabrechnung

Da die Gasanbieter unterschiedlich mit der Mehrwertsteuer-Senkung umgehen, sollten Sie Ihre Jahresendabrechnung im Blick behalten. Hier ist der reduzierte Steuersatz in Form des direkten Steuerabzuges sichtbar bzw. ist die Steuerersparnis als Gutschrift ausgewiesen. Damit es zu einer korrekten Leistungsabrechnung kommt, empfehlen wir Ihnen Ihren Gaszähler am 01. Juli 2020 und am 01. Januar 2021 abzulesen und die Zählerstände zeitnah an Ihren Gasversorger zu übermitteln. Bei Rückfragen zur Gas-Jahresendabrechnung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Gasversorger. Dies gilt auch für Fragen für Mehrwertsteuer-Senkung.

Recht auf Sonderkündigung

Einige Gasanbieter berufen sich darauf, dass sie die Mehrwertsteuer als festen Gaspreisbestandteil ansehen und es aus diesem Grund keine Reduzierung des Gaspreises geben kann (ähnlich wie eine Anpassung der Netzentgelte und Beschaffungskosten).  In diesem Fall erhalten Sie eine von Ihrem Gasversorger eine entsprechende Mitteilung.

Laut Aussagen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben Sie somit ein einmaliges Sonderkündigungsrecht. Das heißt, Sie können Ihren Anbieter innerhalb von 14 Tagen kündigen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Gasversorgers keine Informationen zur Mehrwertsteuer finden. Dabei ist zu beachten, dass hier ausschließlich die AGBs gültig sind, die Ihnen zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses vorlagen.

Norman Peetz

Norman Peetz


Norman ist seit 10 Jahren Autor auf PREISVERGLEICH.de und Experte im Bereich Strom & Gas. Als Redaktionsleiter hat er den Energiemarkt im Blick.