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Energiewirtschaftsgesetz - EnWG

Das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG, trat zuerst im Jahre 1935 in Kraft und sollte zu Beginn die Monopolstellung der Energieversorgungsunternehmen sichern. 1998 wurde die erste Änderung vorgenommen, was zu einer Liberalisierung des Energiemarktes führte. Dies ermöglichte fortan auch den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt. Das EnWG schreibt es Netzbetreibern vor, auch anderen Netzbetreibern und Strom- und Gasanbietern den Zugang zum Netz zu gewähren.

Im Jahre 2005 erfolgte die nächste Neuerung des Gesetzes, was eine Genehmigung der Netznutzungsentgelte nach sich zog. 2008 wurde dann im Energiewirtschaftsgesetz die Liberalisierung des Messwesens beschlossen. Das Wirtschaftsgesetz ist essentiell, um einen sicheren, fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu gewährleisten.