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Erdgassteuer

Die Erdgassteuer wird auf den Verbrauch von Erdgas erhoben, speziell auf die Erzeugung von Nutzwärme. Diese Art der Steuer wird nicht nur bei Heizanlagen erhoben, sondern auch bei Fahrzeugen, die mit Gas betrieben werden. Es handelt sich hierbei um eine reine Verbrauchssteuer, die Steuerlast geht also alleine zu Lasten des Endverbrauchers.

Die Steuer muss nicht gesondert entrichtet werden, sondern macht einen Teil des Erdgas-Preises aus. Der Gas Anbieter ist dafür verantwortlich, die Abgabe auf den Gaspreis aufzuschlagen. Es gibt unterschiedliche Steuersätze in diesem Bereich, die eng mit der Verwendungsart des Erdgases zusammenhängen. Es werden allerdings keine steuerlichen Unterschiede zwischen Erd- und Flüssiggas gemacht.