Als Netzbetreiber werden die Besitzer von Versorgungsnetzen bezeichnet. Durch diese Versorgungsnetze wird das Gas zu den Endverbrauchern transportiert. Diese Versorgungsunternehmen haben eine gesetzliche Verpflichtung, die Lieferung an die jeweiligen Haushalte zu gewährleisten. Innerhalb eines Netzbetreibers kann es, je nach Region, noch örtliche Versorger geben, die aber alle zu ein und demselben Versorgungsunternehmen gehören.
Zuständig für die Regulierung des Gasmarktes ist die Bundesnetzagentur, um einen einfachen, sicheren Zugang für alle Verbraucher garantieren zu können. Auch die technischen Anforderungen, die Gasnetze in der Regel erfüllen müssen, werden von der Bundesnetzagentur festgesetzt und an die Netzbetreiber weitergegeben.