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Sonderkündigungsrecht beim Gasanbieter

Generell ist unter dem Sonderkündigungsrecht für Gas die Möglichkeit zu verstehen, seinen Gasvertrag vorzeitig beenden zu können. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird vom Sonderkündigungsrecht gesprochen, wenn Endverbraucher eine außerordentliche Kündigung des Vertrages vornehmen können. In Bezug auf Gasverträge mit Mindestlaufzeit kann der Verbraucher vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der Gaspreis erhöht wird oder der Gaskunde umzieht. Allerdings gelten beim Umzug die Sonderkündigungsrechte des entsprechenden Anbieters, die dessen AGB entnommen werden können. In unserem Ratgeber haben wir wichtige Informationen zum Thema Umzug und Gasanbieter zusammengestellt.

Die Sonderkündigung aufgrund einer Tariferhöhung wird von gesetzlichen Fristen geregelt. Diese besagen, dass die Tariferhöhung durch den Anbieter mindestens sechs Wochen vorher schriftlich angekündigt werden muss. Für den Kunden gilt, dass die Sonderkündigung spätestens einen Monat vor Ende des Kalendermonats zu erfolgen hat. Die Kündigung sollte schriftlich vollzogen und per Einschreiben an den Gasanbieter gesandt werden.

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Ihr Kündigungsscheiben muss Zähler- und Kundennummer enthalten, da es sonst nicht zugeordnet werden kann. Des Weiteren sollten Sie um eine Bestätigung des Kündigungstermins bitten. Einige Gasversorger bieten aber auch die Möglichkeit, eine Kündigung online über ein entsprechendes Kundenportal im Internet zu vollziehen. Tipps zum Thema Kündigung des Gasvertrags und Kündigungsvorlagen finden Sie hier.