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Wirtschaftlichkeitsgebot für Vermieter

Laut Paragraph 560 BGB, dem so genannten Wirtschaftlichkeitsgebot für Vermieter, ist es Vermietern nicht erlaubt, unverhältnismäßig hohe Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Die Nebenkosten müssen im Rahmen der Wirtschaftlichkeit bleiben, was Vermieter auch dazu anhalten soll, Gaspreise der verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Gemäß des Wirtschaftlichkeitsgebots müssen Vermieter die Betriebskosten so gering wie möglich halten.

Sollte es dennoch zu einer mehr als zehnprozentigen Erhöhung der Nebenkosten kommen, muss der Vermieter diese hinreichend belegen und erklären können. Mithilfe dieser gesetzlichen Regelung sollen Vermieter zu einer sparsamen, durchdachten Wirtschaftsführung gezwungen werden, die im Endeffekt eine Erleichterung für die Mieter darstellt. Was Vermieter dabei beachten sollten, erklärt der Ratgeberartikel "Gaswechsel für Eigentümer und Vermieter – ein einfacher Weg zu weniger Betriebskosten".