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Gasmarktliberalisierung

Als Gasmarktliberalisierung wird die Öffnung des Energiemarktes für den freien Wettbewerb bezeichnet. Im Jahre 1998 erfolgte die Liberalisierung des Marktes und die Monopolstellung der Energieversorger hatte fortan ein Ende. Allerdings wurde es Endverbrauchern erst ab dem Jahre 2006 möglich gemacht, den Gasanbieter frei zu wählen. Dabei können Sie sich als Verbraucher für den günstigsten Anbieter entscheiden, welcher die besten Konditionen anzubieten hat.

Bis heute ist die Gasmarktliberalisierung noch nicht abgeschlossen, denn es sind nach wie vor Änderungen und neue Regelungen vorzunehmen. In Deutschland soll unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Liberalisierung beitragen. Die Netzdurchleitungsgebühren werden weiterhin vom Staat geregelt, damit die Monopolstellung nicht von einzelnen Anbietern oder Versorgern beliebig ausgenutzt werden kann.

Jahr Maßnahme
1998 erste EU-Richtlinie zur Gasmarktliberalisierung
2003 Revision der EU-Richtlinien
ab 2006 Liberalisierung des Gasmarktes in Deutschland

Hohe Preise trotz Liberalisierung

Die Öffnung des Gasmarktes und dem damit verbundenen Wettbewerb hat gerade in den ersten Jahren nach der Gasmarktliberalisierung für günstigere Preise gesorgt. Von diesen ist heute jedoch nur wenig zu sehen. Die Gaspreise sind spätestens mit der Einführung der CO2-Steuer im Januar 2021 stark angestiegen. Das liegt daran, dass die meisten Gasanbieter und Grundversorger die CO2-Steuer an die Kunden weitergeben. Zudem ist es fast ein Regelfall, dass die Grundversorger über den Jahreswechsel ihre Preise erhöhen.

Update: Am 01. Januar 2023 erfolgt keine Anhebung der CO2-Steuer auf 35 Euro pro Tonne CO2-Emissionen. Die Anhebung wurde aufgrund der derzeitigen Energiekrise auf den 01. Januar 2024 verschoben.