Die Anreizregulierung ist eine 2009 auf den Weg gebrachte gesetzliche Verordnung, die einen behördlichen Eingriff in den monopolistischen Markt der Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur darstellt. Das betrifft besonders auch Gasversorger. Der Behörde wird auf Grundlage der Verordnung gestattet, Netznutzungsentgelte für Gas durch eine Erlösobergrenze für Gasanbieter festzusetzen und damit den Markt stärker zu regulieren. Damit soll ein Anreiz für Effizienzsteigerung geschaffen und die Weitergabe von Preissenkungen an den Kunden gefördert werden. Denn von allein haben Gasanbieter kein Interesse daran, sondern wollen ganz im Sinne der Marktwirtschaft ihre Gewinne steigern und ihren Marktanteil erhöhen.
Da Energienetze natürliche Monopole sind, wirkt sich das problematisch auf den Endkunden aus. Das Netznutzungsentgelt macht ungefähr zwanzig Prozent vom Gaspreis aus. Vor Inkrafttreten der Verordnung veranschlagten die Netzbetreiber überhöhte Netznutzungsentgelte mit dramatischen Folgen auf den Gaspreis. Heute wird von der Bundesnetzagentur jährlich eine Erlösobergrenze festgesetzt und die Gasversorger damit gezwungen, in den Netzausbau zu investieren, effizienter zu werden und Ersparnisse an den Kunden weiterzugeben. Davon sind sowohl Biogas als auch Erdgas nicht ausgenommen. Das hat auch Folgen für den Gaswechsel: Zum einen erklärt es die Unterschiede zwischen den Gasversorgern, zum anderen lohnt sich dadurch die regelmäßige Nutzung eines Gasrechners sowie die Suche nach aktuellen Gastarifen und ein damit verbundener Gasanbieterwechsel.