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ARegV (Anreizregulierungsverordnung)

AregV ist die Abkürzung für die Anreizregulierungsverordnung, die die Festsetzung einer Erlösobergrenze von Energieversorgern durch die Bundesnetzagentur vorschreibt. Ziel der Verordnung ist es, die Netznutzungsentgelte für Gas und Strom so gering wie möglich zu halten und gegebenenfalls auch eine Senkung der Energiepreise herbeizuführen. Das Netznutzungsentgelt ist ein

wesentlicher Bestandteil des Energiepreises. Beim Gaspreis macht es etwa 25 Prozent vom Gesamtenergiepreis aus. Vor Inkrafttreten der Anreizregulierung im Jahr 2011 nutzten die Gasanbieter und Energieversorger überhöhte Netznutzungsentgelte, um ihre Gewinne zu steigern oder ihren Marktanteil auszubauen. Das war vor allem möglich, da Energieversorger als natürlich Monopole gelten und dadurch eine große Macht über den Kunden haben. Dem gebietet die neue Verordnung Einhalt, indem sie die Erlöse der Unternehmen und somit auch die Höhe der Netznutzungsentgelte begrenzt. Diese Regulierung soll dazu führen, dass die Gasversorger, egal ob Erdgas oder Biogas, ihre Gewinne in den Netzausbau investieren, ihre Effizienz steigern und Preissenkungen an den Kunden weitergeben.

Für jedes Unternehmen errechnet die Bundesnetzagentur mittels einer Effizienzermittlung und Kostenprüfung alle fünf Jahre die besagte Erlösobergrenze. Das ist auch ein interessanter Fakt für preisbewusste Endkunden, da es sich dadurch in regelmäßigen Abständen lohnt, mit einem Gasrechner zu prüfen, ob sich ein Gasanbieterwechsel lohnen würde. Wer sparen will, checkt außerdem immer wieder aktuelle Gastarife seines Gasversorgers oder macht eben stattdessen einen Gaswechsel.