AVBGasV hieß die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden bis in das Jahr 2006. Seitdem finden Kunden gesetzliche Regelungen zu den Rechten und Pflichten ihres Gasversorgers im GasGVV (Gasgrundversorgung). Wie bereits die AVBGasV werden darin wichtige Versorgungsdetails zwischen Gasanbieter und Kunden geregelt. Darunter fallen die Eigenerzeugung, die Deckung des Bedarfs, die Art und der Umfang der Gasversorgung sowie die Benachrichtigungspflicht des Gasanbieters bei Versorgungsunterbrechungen. Hinzu zählen zudem Regelungen zur Haftung bei Versorgungsstörungen, zu Baukostenzuschüssen, Haushaltsanschlüssen, Kundenanlagen und Druckregelgeräten sowie zu Zahlungsdetails und Kündigungsbestimmungen.
Mit der GasGVV ist eine Ausweitung der Informationspflicht des Gasanbieters und die Änderung der Haftungsregelungen dazugekommen. Wichtigster Punkt der Verordnung seit Inkrafttreten 1979 über die Abänderung 2006 hinaus, ist die Sicherstellung des Anschlusses an das Versorgungsnetz zu allgemeinen Gastarifen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Anschluss für Erdgas oder Biogas handelt. Besonders bei einem Gaswechsel lohnt sich ein Blick in die aktuelle Verordnung (GasGVV). Neben der Berechnung, wie lohnenswert und zu welchen Gaspreisen ein Gasanbieterwechsel möglich ist, z.B. mittels eines Gasrechners, sind häufig auch viele rechtliche Details für einen erfolgreichen Gaswechsel nötig. Festgehalten wurden in der Verordnung beispielsweise, welche Angaben ein Grundversorgungsvertrag beinhalten muss oder wann und wie dem Kunden Preisveränderungen mitgeteilt werden müssen.