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Gaspreise: Staatliche Entlastung und Wechseltipps

Gaspreisbremse und Anbieter-WechselAufgrund der hohen Gaspreise hat die Bundesregierung Entlastungen für Haushalte und Unternehmen angekündigt. Demnach übernimmt der Staat einmalig die Gasabschlagszahlungen für Dezember 2022. Darüber hinaus soll die Gaspreisbremse zum 01. März 2023 in Kraft treten und rückwirkend zum 01. Januar 2023 gelten. Doch was bedeutet das im Detail? Wie hoch ist die Ersparnis? Und vor allem, lohnt sich jetzt noch ein Gasanbieterwechsel?

Gaspreisbremse ist kein großes Geschenk

Ab dem 01. März 2023 wirkt ein Gaspreisdeckel von 12 Cent pro kWh, so dass die Gaspreise unabhängig von den vertraglich vereinbarten Konditionen Ihres Gasanbieters auf maximal 12 Cent pro kWh sinken. Steht in Ihrem Gasvertrag beispielsweise ein kWh-Preis von 21 Cent, sparen Sie so 9 Cent pro kWh. Das Preisbremse gilt mindestens bis zum April 2024 und berücksichtigt 80 % Ihres Vorjahresverbrauches.

Doch wo ist der Haken? – Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland bei 7,06 Cent pro kWh (brutto). Das heißt, dass Sie selbst unter der Berücksichtigung der Gaspreisbremse von 12 Cent pro kWh immer noch einen Aufschlag von rund 70 % bezahlen müssten. Wo bleibt denn hier die Ersparnis? Fakt ist, die Preisbremse ist sehr hoch angesetzt.

Lohnt sich ein Anbieterwechsel noch?

Im September 2022 erreichten die Gaspreise mit rund 15 Cent pro kWh (Beschaffungspreise inklusive Steuern und Umlagen) ihren Höchstwert. Seither sind die Gaspreise wieder gefallen und pendeln sich unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Absenkung von 19 % auf 7 % pro kWh jetzt bei rund 10 Cent pro kWh ein. Damit liegt der aktuelle Preis unterhalb des Gaspreisdeckels von 12 Cent pro kWh.

Von den aktuellen Preisentwicklungen profitieren jedoch längst nicht alle Kunden. Die Gasanbieter und örtlichen Grundversorger wie die Stadtwerke haben ihre Gasvorräte mitunter zu enormen Beschaffungskosten aufgestockt. Und genau diese Kosten geben die Gasanbieter jetzt an ihre Kunden weiter. Das kann teuer werden.

Sofern auch Sie eine Gaspreiserhöhung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen weiterhin einen kostenlosen Gaspreisvergleich zu nutzen, um eine mögliche Ersparnis auszurechnen. Diese kann dann gegeben sein, wenn Ihr neu errechneter Gaspreis unter der Gaspreisebremse von 12 Cent pro kWh liegt. Zu beachten ist jedoch, dass auch die Gaspreisbremse nur temporär gilt und keine dauerhafte Entlastung ist. Darüber hinaus ist der anzusetzende Verbrauch auf lediglich 80 % Ihres Vorjahresverbrauches angesetzt. Daher können Ihnen Nachteile entstehen, wenn Sie z. B. in eine größere Wohnung gezogen sind oder Ihr neuer Verbrauch aus einem anderen Grund nicht mit Ihrem Vorjahresbrauch vergleichbar ist.

Autor: Norman Peetz

Foto: pexels.com