Die CO2-Bepreisung trat ab dem 01. Januar 2021 in Kraft und wirkt sich direkt auf die Gaspreise, Heizöl- und Benzinpreise in Deutschland aus. Das hat die Bundesregierung bereits im Dezember 2019 bekanntgeben und am 20. Mai 2020 offiziell beschlossen. Am 08. Oktober 2020 stimmte der Bundestag der Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu, so dass die neue Steuer auf den Gaspreis rechtmäßig ist.
Aus dem Gesetz ergeben sich für die Jahre 2021 bis 2026 folgende CO2-Preise:
Berechnungen zur Folge, dürfen wir ab Januar 2021 mit Mehrkosten von 0,6 Cent pro verbrauchter kWh Gas rechnen. Bei einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh (50 m² Wohnung, Single-Haushalt) entspricht das Mehrkosten in Höhe von 30 pro Jahr. Eine Familie, die im Mittel 12.000 kWh Gas im Jahr verbraucht (100 m² Wohnung), bezahlt ab 2021 73 Euro mehr für die Gasversorgung.
Aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung wird Gas spätestens im Jahr 2025 dann richtig teuer. Der Aufschlag für den CO2-Ausschuß beträgt dann 1,3 Cent pro kWh Gas. In Zahlen bedeutet das:
Offen ist, wie sich der CO2-Preis ab dem Jahr 2026 entwickeln wird. Es gibt bereits Vorschläge, die einen CO2-Preis von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorsehen. Dabei liegt das mögliche Maximum derzeit auf auf 65 Euro pro Tonne CO2 beschränkt (Stand: Oktober 2020).
CO2 ist die chemische Bezeichnung für Kohlenstoffdioxid (Kohlendioxid und Kohlensäuregas), das bei einem Verbrennungsprozess fossiler Energien wie z. B. Kohle und Gas entsteht. Hierbei handelt es sich aus einem Luftgemisch aus Kohlenstoff und Sauerstoff. Das unbrennbare Gas ist farblos und geht bei Freisetzung direkt in die Luft über. Ist der in der Luft enthaltene Kohlenstoffdioxidanteil zu hoch, kann sich das negativ auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken. Darüber hinaus fördert ein zu hoher CO2-Anteil die globale Erderwärmung.
Mit der Einführung des CO2-Preises soll der umweltschädliche Ausstoß an Treibhausgasen bezahlt und vergütet werden. Dabei ist der CO2-Preis als eine Steuer auf entstandene Emissionen zu verstehen. Diese werden bei einem Verbrennungsprozess fossiler Energieträger freigesetzt und gelangen so in die Umwelt. Die Folge ist eine Umweltbelastung, die sich allein im Straßenverkehr auf einen Schaden von 1,5 Milliarden Euro jährlich beziffern lässt. Unter Berücksichtigung ebenfalls schädlicher Stickoxide kommt eine geldwerte Umweltbelastung von 7,3 Milliarden Euro jährlich hinzu.
Da der CO2-Anteil bei den vom Menschen verursachten Treibhausgasen bei ca. 75% liegt, ist CO2 als Synonym für diese Treibhausgase zu verstehen, die im Übrigen auch Methan (ca. 17%) und Stickoxide (ca. 8%) berücksichtigen.
Laut Umweltbundesamt entstehen durch eine Tonne CO2 Umweltschäden in Höhe von 180 Euro. Daher ist das Ziel der CO2-Bepreisung, den Fokus auf umweltfreundliche, regenerative Energiequellen zu lenken, die weniger bzw. kein CO2 freisetzen. Der Gedanke ist, durch die Nutzung erneuerbaren Energien Geld zu sparen, da der CO2-Preis eine Art Strafzahlung darstellt.
Somit soll der CO2-Preis einen Anreiz für ein neues Umweltbewusstsein und für den Klimaschutz schaffen, indem Sie als Verbraucher auf umweltfreundliche Energien setzen. Allgemein gilt, den Umweltschaden für Mensch und Tier zu verringern und die Erderwärmung und den damit verbunden Schaden an unserem Ökosystem zu stoppen.
Den CO2-Preis zahlen alle Verbraucher, die ihre Wohnung bzw. ihr Haus mit Gas beheizen. Das bedeutet, dass sich der CO2-Preis direkt auf den Gaspreis auswirkt. Des Weiteren beeinflusst der CO2-Preis auch den Diesel- und Benzinpreis, so dass Sie als Autofahrer tiefer in die Tasche greifen müssen. Gleiches gilt für die Nutzung konventioneller Brennstoffe wie z. B. Kohle oder Heizöl. Sie zahlen den CO2-Preis also dann, wenn Sie mindestens einen der genannten Brennstoffe nutzen.
Hinweis: Bis zum Jahr 2022 entfällt die CO2-Bepreisung von Biogas bzw. Ökogas. Das heißt, dass Sie für die Jahre 2021 und 2022 keinen CO2-Preis zahlen, solange Sie mit Bio- bzw. Ökogas heizen. Inwieweit ab dem Jahr 2023 eine CO2-Bepreisung erfolgt, ist bislang noch nicht geklärt.
In Ihrem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung im September 2022 beschlossen, die CO2-Preiserhöhung für das Jahr 2023 auszusetzen und die geplante Anhebung um ein Jahr zu verschieben. Demnach wird der CO2-Preis von künftig 35 Euro pro Tonne CO2 erst am 01. Januar 2024 fällig und nicht schon am 01. Januar 2023.
Hintergrund sind die sehr hohen Gaspreise, die sich durch die zunehmende Gasknappheit durch das Ausbleiben russischer Gaslieferungen nahezu vervierfacht haben. Ziel der Regierung ist es, die hohen Preise nach Bekanntgabe der Gasumlage weitestgehend einzudämmen, um einen weiteren Preisanstieg zu verhindern.
Norman Peetz
Norman ist seit 10 Jahren Autor auf PREISVERGLEICH.de und Experte im Bereich Strom & Gas. Als Redaktionsleiter hat er den Energiemarkt im Blick.