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GasGVV (Gas-Grundversorgungsverordnung)

Die Gas-Grundversorgungsverordnung, abgekürzt GasGVV, bietet den rechtlichen Rahmen für die Grund- und Ersatzversorgung von Gaskunden. Bis 2006 wurden die allgemeinen Bedingungen für die Belieferung mit Gas noch über die AVBGasV geregelt, die das GasGVV anschließend im Oktober ablöste. Konkret finden sich in der Verordnung Regelungen zu Vertragsabschluss und -kündigung sowie Rechte und Pflichten der Gasanbieter und Gaskunden. Hauptaufgabe der Gasversorger ist es, die sogenannte Grundversorgung sicherzustellen, das heißt die Verbraucher immer und ohne Unterbrechung mit Gas zu versorgen. Selbst wenn ein Kunde beispielsweise einen Gaswechsel vornimmt, seinen alten Vertrag bereits gekündigt hat und noch keinen neuen abgeschlossen hat, muss er über die Ersatzversorgung weiterhin beliefert werden. Auch bei Unklarheiten zwischen Gasversorger und Haushaltskunden hinsichtlich Zahlungen oder ähnlichem steht eine durchgängige Gasversorgung außer Frage und ist für den Gasanbieter verpflichtend.

Zudem legt das GasGVV fest, dass Gasanbieter ihre Kunden über eine Änderung der Gaspreise rechtzeitig vorher schriftlich in Kenntnis setzen müssen. Weiterhin obliegt ihnen eine Belehrungspflicht gegenüber ihren Kunden bezüglich ihres Kündigungsrechts. Da das GasGVV im Internet abrufbar ist, können hier schnell und einfach alle Details zum Gaswechsel gefunden werden – einem erfolgreichen Gasanbieterwechsel steht so nichts mehr im Weg. Günstige Gastanbieter für ihre Region können Kunden ebenfalls online mit einem Gasrechner, der sowohl Tarife für Biogas als auch Erdgas mit einschließt, suchen.