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Heizungsanlagenverordnung

Mit dem Begriff Heizanlagenverordnung ist die Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnischen Anlagen und Brauchwasseranlagen“, abgekürzt auch HeizAnlV, gemeint, die mit mehreren Abänderungen seit 1978 in Kraft war. Mit dem 01.02.2002 wurde sie von der Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst, indem sie mit der Wärmeschutzverordnung zusammengeführt wurde. Das hat seinen Ursache im 1997 unterzeichneten Kyoto-Protokoll, durch dass sich die Bundesregierung das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes steckte. Neben den Energieeffizienzanforderungen für Heizungsanlagen regelt die Verordnung ebenso bautechnische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie Wärmedämmung.

Beim Bau von Heizungsanlagen ist die Energiesparversorgung also von zentraler Bedeutung, hierbei werden nicht nur Vorgaben zu Niedertemperaturkesseln gemacht, sondern auch zu Thermostatventilen und anderen technischen Bestandteilen. Darüber hinaus gestattet die Verordnung auch die staatliche Festlegung einer maximalen Warmwassertemperatur oder den Einsatz von Wärmerückgewinnungsanlagen sowie den Austausch aller vor 1985 erbauten Öl- und Gasheizungen (Stand 2013) bis 2015. In Anbetracht zukünftiger Umrüstungs- oder Modernisierungsmaßnahmen der Heizungsanlage haben vor allem preisbewusste Kunden ein Interesse daran, beim Gaspreis Sparmöglichkeiten aufzudecken und ziehen dafür häufig auch einen Gaswechsel in Betracht. Besonders einfach können aktuelle Gastarife der Gasanbieter mithilfe eines Gasrechners vergleichen werden. Egal ob ein Gasversorger für Erdgas oder Biogas gesucht wird, mit einem Gasanbieterwechsel kann oftmals Geld gespart werden.