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Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, dass der Gasversorger gegenüber einer Gemeinde zahlen muss, um die öffentlichen Wege für den Bau, die regelmäßige Wartung und den Betrieb von Leitungen für Erdgas oder Biogas nutzen zu dürfen. Für die Regelung der Konzessionsabgabe schließt der Gasanbieter einen Vertrag mit der jeweiligen Kommune ab. Die Rahmenbedingungen für einen solchen Vertrag werden von der Konzessionsabgabenverordnung vorgegeben. Beispielsweise ist die Höhe des Entgelt, das die Gemeinde als Konzessionsabgabe gegenüber dem Gasversorger erheben darf, abhängig von ihrer Größe. Kleinere Kommunen von bis zu 25.000 Einwohnern dürfen beispielsweise 0,51 Cent pro Kilowattstunde erheben, wohingegen die Höhe bei Orten über 500.000 Einwohnern auf bis zu 0,93 Cent pro Kilowattstunde steigt.

Allerdings gibt es hier auch noch Unterschiede hinsichtlich des Verwendungszwecks des Gases. Die Kosten für die Konzessionsabgabe werden an den Kunden weitergegeben, weshalb sie einen Teil des Gaspreises bilden. Allerdings macht die Konzessionsabgabe gerade mal 0,5 Prozent des Gaspreises aus. Wie hoch die Konzessionsabgabe in einer Region sind, muss der Gasanbieter in den Angaben zum Gastarif sowie zum Netzzugangsentgelt aufführen. Wer sich für einen Gaswechsel interessiert und nicht nur den Gastarif, sondern vielleicht auch den Gasanbieter wechseln möchte, kann mit einem Gasrechner gut die Gaspreise vergleichen.