06.01.2021
Derzeit haben über 300 Grundversorger Gaspreiserhöhungen für das Jahr 2021 angekündigt. Dabei sollen die Gaspreise um durchschnittlich mehr als 6 % steigen. Die Gründe hierfür sind vor allem die Einführung der neuen CO2-Steuer zum 01. Januar 2021 sowie die Anhebung der Mehrwertsteuer auf die ursprüngliche Höhe von 19%. Die Mehrwertsteuer wurde zur Ankurbelung der Konjunktur in den Monaten Juli bis Dezember 2020 vorübergehend auf 16% gesenkt.
Mit der Einführung der CO2-Steuer steigen die Gaspreise in Deutschland um 0,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Davon sind grundsätzlich alle Haushalte und Unternehmen betroffen, die einen Gasanschluss nutzen und die Kosten für die CO2-Steuer nach Anbieter-Information selbst tragen müssen. Bei einem jährlichen Gasverbrauch von 12.000 kWh für eine 100 m² Wohnung steigen die Kosten folglich um 7,2 Euro. Da es sich bei der CO2-Steuer um eine staatliche Abgabe handelt, greift in diesem Fall auch keine eingeschränkte Preisgarantie. Diese gilt regulär nur für den Energiekostenanteil und die Netznutzungsentgelte.
Sollte Ihr Gasanbieter Ihren Energiepreis mit der Einführung der CO2-Steuer erhöhen, so ist dieser dazu verpflichtet, Ihnen die Erhöhung der Gaspreise für 2021 mitzuteilen. Dies erfolgt grundsätzlich schriftlich auf dem Postweg bzw. per E-Mail. Hiervon ausgenommen ist die Mitteilung über die Mehrwertsteuer-Anpassung auf 19%, da es sich bei der Absenkung um ein Steuergeschenk der Bundesregierung handelt.
Soweit Sie von der Gaspreiserhöhung betroffen sind, erhalten Sie unabhängig von Ihrer bestehenden Mindestvertragslaufzeit ein einmaliges Sonderkündigungsrecht. Das heißt, dass Sie Ihren Gasanbieter innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Preiserhöhungsschreibens außerordentlich kündigen können. Sind Sie auf der Suche nach einem günstigeren Gasanbieter, so hilft Ihnen unser kostenloser Gasvergleich dabei, die besten Preise und Tarife für Ihren Gasanschluss und Gasverbrauch zu finden.
Foto: istock.com
Autor: Norman Peetz