23.06.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Gas-Notfallplans ausgerufen. Damit ist Gas jetzt offiziell ein knappes Gut. Doch welchen Einfluss hat das auf die Preise? Müssen wir in Deutschland und Europa mit weiteren Gaspreiserhöhungen rechnen? Und ist überhaupt genug Gas da, um Unternehmen und Haushalte durch den kalten Winter zu bringen? Diese und weitere Verbraucher-Fragen möchten wir Ihnen im Folgenden kurz und knapp beantworten.
Die Ausrufung der Gas-Alarmstufe durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) ist zunächst eine reine Vorsichtsmaßnahme. Dem ging voraus, dass Russland die Gasliefermenge über die Ostseepipeline Nord Stream 1 deutlich reduziert hat. Konkret heißt das, dass seit dem 16. Juni 2022 täglich nur noch 67 statt 167 Millionen Kubikmeter russisches Gas nach Deutschland fließen. Das entspricht einer Senkung der Fördermenge um 60 %. Als Hauptgrund wurden ausbleibende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durch die Firma Siemens genannt.
Hinzu kommt, dass die Ostseepipeline Nord Stream 1 ab dem 11. Juli 2022 für gut 10 Tage kein Gas mehr nach Deutschland befördern wird. Demnach stehen wichtige Wartungsarbeiten an, die aus Sicherheitsgründen eine befristete Unterbrechung der Gasversorgung erfordern. Inwieweit es zu einer dauerhaften Unterbrechung bzw. Reduzierung der Gasfördermenge durch die Russische Föderation kommt, ist bislang ungewiss. Fakt ist jedoch, dass Deutschland auf das russische Gas angewiesen ist. Der Anteil an russischem Gas liegt noch immer bei 35 % an der Gesamtfördermenge. Im Jahr 2021 waren es sogar 55 %.
Die gute Nachricht ist, dass die deutschen Gasspeicher bereits zu 58 % gefüllt sind. Doch es ist nach wie vor ein langer Weg, um die Gasversorgungslage in Deutschland und Europa ohne die Abhängigkeit vom russischen Gas sicherzustellen.
Die Gas-Alarmstufe sieht vor, dass die Energieversorger ihre Preise auf ein angemessenes Niveau anpassen können. Das heißt, dass die Gasversorger die gestiegenen Einkaufs- und Beschaffungspreise ungehindert an die Verbraucher und Unternehmen weitergeben dürfen. Das kann zu deutlichen Gaspreiserhöhungen führen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bundesnetzagentur diese Preisanpassungsklausel aktiviert, und das hat sie bislang nicht. Dies ist erst dann der Fall, wenn die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmenge feststellt. Erst dann steigen die Preise weiter.
Die Bundesregierung ist angehalten, geeignete Lösungen zur Begrenzung der Gaspreise zu finden und gleichzeitig die Gasversorgung in Deutschland sicherzustellen.
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Autor: Norman Peetz