06.08.2023
Seit dem 01.03.2023 gilt die Gaspreisbremse und nun sollen die Energiepreisbremsen durch eine Gesetzesanpassung weiter optimiert werden. Die Änderungen basieren auf ersten Praxiserfahrungen sowie Rückmeldungen von Verbänden, Unternehmen und Bürgern. Das Ziel der Anpassungen ist es, bestehende Regelungen im Preisbremsengesetz klarzustellen, kleinere Regelungslücken zu schließen und eine effektive Umsetzung der Energiepreisbremsen sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf wurde bereits am 23.06. vom Bundestag verabschiedet und passierte am 07.07.2023 den Bundesrat. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 02.08.2023 treten die Änderungen nun in Kraft. Doch was bedeuten diese Anpassungen für Verbraucher? Wir zeigen Ihnen, wie Sie von der Gesetzesanpassung profitieren können!
Es gibt aktuell viele günstige Gastarife unterhalb der Gaspreisbremse. Vergleichen Sie unbedingt verschiedene Anbieter und denken Sie daran mit dem neuen Beschluss sind wieder hohe Boni von mehreren 100€ möglich! Ein Wechsel lohnt sich also oftmals.
Die individuellen Auswirkungen der Anpassungen auf Verbraucher hängen von ihren spezifischen Tarifen und Verbrauchsgewohnheiten ab. Die primäre Absicht der Preisbremsengesetze besteht jedoch darin, die Energiekosten für Verbraucher zu begrenzen und für mehr Transparenz und Fairness im Energiemarkt zu sorgen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zusätzlich eine Vielzahl von Hilfestellungen für Energieversorger und Letztverbraucher veröffentlicht, um offene Fragen zu klären und Unklarheiten zu beseitigen. Eine Telefon-Hotline unter 0800-78 88 900 steht außerdem zur Verfügung, um Fragen schnell und unkompliziert zu beantworten.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die Absicht, die Strom- und Gaspreisbremsen bis Ostern 2024 zu verlängern. Laut den bisherigen Beschlüssen würden diese Maßnahmen zum Jahresende auslaufen. Aktuell liegen die Gastarife für Neukunden außerhalb der Grundversorgung fast alle unterhalb der Preisbremse. Aus diesem Grund sehen viele eine Verlängerung als überflüssig an. Habeck sieht sie hingegen als vorsorgliche Maßnahme. Die Gaspreisbremse beschränkt den Arbeitspreis für 80% des Verbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | bdew.de | bundestag.de
Nicole Vergin
Nicole berichtet über aktuelle Entwicklungen auf dem Energiemarkt und die Auswirkungen auf Verbraucher. Vor ihrer Zeit bei PREISVERGLEICH.de arbeitete sie in verschiedenen Forschungsprojekten im Energiesektor.