22.09.2023
Die Bundesregierung will die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen wieder von 7 zurück auf 19 Prozent anheben. Bereits zum 01. Januar 2024 soll die Erhöhung umgesetzt werden – und damit drei Monate früher als geplant.
Zum 01. Oktober 2022 wurde die Mehrwertsteuer mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Grundlieferung über das Erdgasgesetz“ bis Ende März 2024 beschlossen. Darin soll als Maßnahme und Teil des dritten Entlastungspaket die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent gesetzt werden. Aufgrund der hohen Energiepreise und dem russischen Angriff auf die Ukraine wurde der Mehrwertsteuersatz temporär gesenkt.
Jetzt will die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bereits Anfang 2024 wieder anheben. Regierungssprecher Wolfang Büchner meinte am Montag „Glücklicherweise haben sich die kriegsbedingten Preisspitzen an den Gasmärkten inzwischen gelegt. Wir sind wieder auf einem Normallevel angekommen, und zwar schneller, als im Jahr 2022 anzunehmen war.“
Laut Finanzministerium sei die Senkung nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen. Da die Preise zuletzt schneller gesunken sind, könnte die frühere Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Gas dem Gesamtstaat ca. 2,1 Milliarden Euro mehr Einnahmen bedeuten. Diese seien bereits seit längerem für den Haushaltsentwurfs 2024 geplant.
Durch die steuerliche Erhöhung der Gaspreise mitten in der Heizsaison werden wieder höhere Gaspreise erwartet. Durch den Anstieg 7 auf 19 % kommen für einen 4 Personen Haushalt mit einem Gasverbrauch von ca. 2000 kWh im Jahr knapp 400 Euro Mehrkosten zu.
Beschlossen wurde die von Finanzminister Christian Lindner geplante Steuererhöhung noch nicht. Die Grünen wollen den Vorschlag bei den Haushaltsberatungen prüfen, setzen sich aber gleichzeitig für eine Verlängerung der Gas- und Strompreisbremse bis Ende 2023 ein. Unions-Abgeordneter Johannes Steiniger kritisiert, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht die Leidtragenden dabei sein dürfen.
Die endgültige Entscheidung bleibt somit vorerst offen, während viele Gaskunden sich auf höhere Kosten einstellen müssen. Eine Mehrwerts-Steuererhöhung rechtfertigt dabei keine Sonderkündigung. Verbraucher müssen damit die hohen Kosten trotz Unsicherheiten in der kommenden Heizperiode tragen: Wie kalt wird der Winter? Steigen die Preise ggf. wieder durch Kriege, Katastrophen, etc.?
Antonia Genßler
Als Content-Managerin & Vergleichsexpertin berichtet Antonia über spannende Themen im Energie- & DSL-Bereich und informiert Sie über alle Neuigkeiten auf dem Markt!