gas.preisvergleich.de

Rechtswidrige Preiserhöhung bei Gas und Strom

(Bild) Gasrechnung

Die Preiserhöhungen deutscher Strom- und Gasversorger sind laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Folgen die Gerichte der Vorlage, können Verbraucher bald ihre Rechnung kürzen lassen.

Die Gretchenfrage, ob deutsche Verbraucher Preiserhöhungen auf Gas und Strom rückgängig machen können, hängt noch von der Entscheidung des EuGH ab. Kippt es die bisherigen Vorschriften, wäre die Praxis vieler Energieversorger legitim. Bleibt es aber dabei, gehen viele Versorger rechtswidrig vor und Kunden könnten sogar rückwirkend ihre Rechnungen für Strom und Gas kürzen.

Verstoß gegen Europarecht bei Preiserhöhungen

Betroffen von der Entscheidung des Gerichts, ob ein Verstoß gegen Europarecht vorliegt, wären private Haushalte, die einen Grundversorgungsvertrag für Gas oder Strom nutzen. Also jene Verbraucher, die den örtlichen Standardvertrag nutzen; zumeist von den Stadtwerken. Diese würden laut Gutachten (AZ C-359/11 und C-400/11) Preiserhöhungen scheinbar routinemäßig durchführen ohne dafür eine Begründung zu nennen. Nach deutschem sowie europäischem Recht müssen Verbraucher aber rechtzeitig über Preisanstiege informiert und diese auch begründet werden.

Energiewirtschaft bangt um Urteil

Ob das EuGH dem Gutachten des Generalanwalts folgt, wird erst in einigen Monaten feststehen. Falls ja, würde dies aber schwere Folgen für die Energiewirtschaft haben. Unzählige Rückzahlungen an Verbraucher stünden aus, deren Energiepreise unrechtmäßig erhöht wurden. Langfristig jedoch, könnten die Energiekonzerne ihre Preise dann erneut anziehen, sollten sie die Auflagen zu mehr Transparenz berücksichtigen.