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BEV Energie ist offiziell insolvent

Gasanbieter BEV insolventDer Gasanbieter BEV Energie hat zu Ende Januar 2019 die Gasversorgung eingestellt. Grund hierfür ist die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens am  29. Januar 2019. Damit ist genau passiert, was Kritiker und Verbraucherschützer bereits befürchtet haben. Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH kann ihren Zahlungsverpflichtungen nicht länger nachkommen. Für die BEV Kunden bedeutet das, dass Sie jetzt automatisch in die örtliche Grundversorgung fallen. Zudem können Guthaben, die sich aus der Jahresendabrechnung ergeben, nicht länger ausgezahlt werden.

Hintergründe zur vorläufigen Insolvenz

Im Dezember 2018 geriet der angeschlagene Gasanbieter BEV unter starken öffentlichen Druck, als er massive Preiserhöhungen umsetzte. Dass das allein nicht ausreicht, um den Anbieter am Markt zu halten, wurde jetzt bekannt. BEV Energie hat am 25. Januar Insolvenz beim Amtsgericht München beantragt. Rechtsanwalt Axel W. Bierbach aus München ist seit dem 29. Januar 2019 vorläufiger Insolvenzverwalter der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft. Die Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgt frühestens ab Mai 2019.

Was kann ich als Kunde jetzt tun?

Zunächst einmal gilt es Ruhe zu bewahren, da die ununterbrochene Gasversorgung gesetzlich gesichert ist. Der örtliche Grundversorger tritt jetzt als Ersatzversorger auf. In der Regel sind die Gastarife beim Grundversorger teurer, so dass sich der Gaswechsel zu einem günstigen Anbieter lohnt. Um den Wechsel zu vollziehen, bedarf es einer Kündigung des Grundversorgertarifes. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.

Für Fragen und Antworten rund um die vorläufige Insolvenz-Anmeldung können Sie den Ratgeber zur BEV Energie Insolvenz aufrufen. Hier finden Sie konkrete Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen, die Ihnen zeigen, was Sie jetzt tun können. Unabhängig von der Insolvenz ist die BEV Energie dazu verpflichtet, Ihnen eine Endabrechnung auszustellen.

Gasvergleich nutzen & sicheren Anbieter finden

Bei der Suche nach einem neuen Gasverorger empfehlen wir Ihnen, einen Gasvergleich nach Stiftung Warentest-Kriterien zu nutzen. Achten Sie daher auf eine monatliche Zahlweise Ihrer Abschläge, Preisgarantien und kurze Kündigungsfristen. Zudem zeigen Ihnen Kundenbewertungen, wie der jeweilige Tarif bewertet wurde.

Autor: Norman Peetz