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Gasanbieter insolvent - Das können Sie tun!

Gasanbieter insolventIm Zuge drastischer Gaspreiserhöhungen an der Handelsbörse mussten bereits mehrere Gasanbieter Insolvenz anmelden bzw. den Gasvertrag mit ihren Kunden kündigen. Erfahren Sie im Folgenden, was Sie tun können, wenn auch Sie von einer Anbieter-Insolvenz betroffen sind.

Hintergründe zur Energiemarktkrise

Die Gasnachfrage ist derzeit so hoch, dass die Preise an der Energiebörse förmlich explodiert sind. Die Gründe für die aktuelle Gasknappheit liegen dabei hauptsächlich an fehlenden Gasreserven und der späten bzw. zu späten Auffüllung der Gasspeicher. Dem gegenüber steht eine hohe Gasnachfrage, die sich aus der Corona-bedingten Konjunktur und der ebenso hohen Gasnachfrage aus Ländern wie China ergibt. Zudem ist die russische Gaspipeline Nordstream 2, die Russland mit Deutschland verbindet, aufgrund (umwelt-) politischer Konflikte noch immer nicht in Betrieb. Die Folge sind Börsenhandelspreise, die sich verdoppelt und verdreifacht haben. Da sich viele Billiggasanbieter diese Beschaffungspreise einfach nicht mehr leisten können, kündigen sie ihren Kunden bevor sie selbst Insolvenz anmelden müssen. Hierzu gehören beispielsweise Gasanbieter wie gas.de. So hat die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH ihren Kunden bereits im Dezember 2021 gekündigt.

Sind Sie von einer Gasanbieter Insolvenz betroffen?

Haben auch Sie eine Vertragskündigung Ihres Gasanbieters erhalten, kommen Sie erstmal in Grundversorgung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie nach wie vor mit Gas heizen können, ohne dass es eine Unterbrechung der Gasversorgung gibt. Je nach Grundversorger erhalten Sie einen speziellen Ersatzversorgungstarif, der jedoch höher sein kann, als die üblichen Grundversorgungstarife.

Wie kann ich meine Ersatzversorgung kündigen?

Sie können die Gas-Ersatzversorgung jederzeit kündigen. Geschieht dies nicht innerhalb von drei Monaten, so beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigung nur sinnvoll ist, wenn Sie vorher einen günstigeren Gasanbieter gefunden haben.

  • Bei kurzfristiger Grund- und Ersatzversorgung keine Kündigungsfrist vorgesehen
  • Nach Ablauf von drei Monaten gilt die Kündigungsfrist für die Grundversorgung. Diese beträgt zwei Wochen.

Sind meine bereits gezahlten Abschläge jetzt weg?

Das hängt davon ab, ob Ihr Gasanbieter wirklich Insolvenz angemeldet hat oder nicht. Hat Ihnen Ihr Anbieter gekündigt, ist dieser jedoch erst einmal dazu verpflichtet, Ihnen eine entsprechende Abrechnung auszustellen. Die Verrechnung erfolgt dann je nach Zahlungsfähigkeit Ihres Anbieters. Ergibt sich aus der Abrechnung eine berechtigte Forderung, so ist die Zahlung in jedem Fall zu leisten.

Wie finde ich einen neuen Gasanbieter?

Nutzen Sie hierfür bitte unseren kostenlosen Gaspreisvergleich. Da sich die Preise täglich ändern können, empfehlen wir Ihnen diese regelmäßig zu vergleichen und soweit möglich, zu einem billigeren Anbieter zu wechseln. Dies können Sie ganz einfach online machen. Für Rückfragen zum Gasanbieter Vergleich steht Ihnen unser Berater-Team unter der Hotline 0341/3937 3733 zur Verfügung.

Weitere Tipps finden Sie in unserem Gas-Ratgeber auf der Seite "Was tun bei Gasanbieter Insolvenz".

Foto: pixabay.com

Autor: Norman Peetz