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Was tun bei Insolvenz des Gasanbieters?

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Anbieter wie Flexgas/Flexstrom und BEV ließen die Herzen von echten Sparfüchsen höher schlagen. Hier konnten sie Gas zu unglaublich günstigen Tarifen bekommen. Zwar musste man dafür ein Jahr in Vorkasse gehen, aber um Geld zu sparen, nahm man das gerne auf sich. Die böse Überraschung kam im Frühling des Jahres 2013. Das Geschäftsmodell, immer neue Kunden mit extrem billigen Tarifen zu werben, funktionierte nicht mehr. Der Gasanbieter Flexgas/Flexstrom meldete Insolvenz an. Den meisten Kunden war sofort nach der Meldung klar, dass sie ihr im Voraus gezahltes Geld wahrscheinlich nie wiedersehen werden. Doch was tun, wenn der eigene Gasanbieter Insolvenz anmeldet? Wir erklären es Ihnen.

1. Keine Panik, Sie müssen nicht frieren

Zunächst die gute Nachricht. Meldet Ihr Gasanbieter Insolvenz an, müssen Sie nicht in einer kalten Wohnung ausharren. Für Ihre Versorgung ist nämlich der Betreiber des Gasnetzes (oft sind das die Stadtwerke) zuständig. Dank der gesetzlichen Regelung (Energiewirtschaftsgesetz) zur Versorgungssicherheit wird das Gas weiter bereitstehen. Nur der Tarif, zu dem Sie es erwerben, ist ein anderer. Sie fallen automatisch in die Grundversorgung.

2. Forderungen anmelden - Beispiel Flexgas/Flexstrom

Bei einer Insolvenz müssen Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, damit er diese ggf. begleichen kann. Bei Flexgas/Flexstrom wurde hierfür ein Anmeldeformular auf der Website des Unternehmens bereitgestellt. Richten Sie Ihre Forderungen nicht an das Insolvenzgericht. Das ist unwirksam.

3. Chancen das Geld zurück zu bekommen

Im Falle von Flexgas/Flexstrom teilte der Insolvenzverwalter im Frühjahr 2014 mit, dass Kunden zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbekommen werden. Wie hoch dieser Teil ist, hängt von der Insolvenzquote ab. Liegt die beispielsweise bei 1 Prozent, bekommt ein Kunde, der noch für 500 Euro Gas bekommen hätte, 5 Euro zurück. Soweit der Fall Flexgas/Flexstrom. Oft wird bei Insolvenzen auch ein Investor gefunden, der die Verbindlichkeiten des alten Unternehmens übernimmt. In diesem Fall droht dem Kunden kein Verlust.

4. Gasanbieter wechseln

Zwar ist die Insolvenz des eigenen Gasanbieters sehr ärgerlich, aber es bietet sich Ihnen auch die Chance zum Gasanbieterwechsel. Suchen Sie auf PREISVERGLEICH.de einen neuen, sichereren Anbieter und beziehen von diesem fortan Ihr Gas. Das Verbleiben in der Grundversorgung des Netzbetreibers ist nicht empfehlenswert, da dies oft ein recht teurer Tarif ist.

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5. Keine Vorkasse Tarife wählen

Egal, ob Sie von einer Insolvenz eines Gasanbieters betroffen sind oder nicht: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie beim Wechseln keinen Tarif mit Vorkasse wählen. Zwar sind diese meist extrem preiswert, aber das bringt Ihnen nichts, wenn der Anbieter kurz darauf nicht mehr existiert. Hier bietet sich ein Gastarif mit monatlichen Abschlägen an. Geht der Anbieter Pleite, ist der Verlust dieses Betrages schnell vergessen. Tarife mit Vorkasse sind eher etwas für all jene Sparfüchse, die das Risiko einer Gasanbieterinsolvenz bewusst in Kauf nehmen, um möglichst viel bei den Gaskosten zu sparen.

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Norman Peetz

Norman Peetz


Norman ist seit 10 Jahren Autor auf PREISVERGLEICH.de und Experte im Bereich Strom & Gas. Als Redaktionsleiter hat er den Energiemarkt im Blick.

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