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Gaskunden aufgepasst - so wird Sparen leicht gemacht

Geld sparenZahlen Sie auch zu viel für Ihre Gasrechnung? Sparen Sie bares Geld und vergleichen Sie richtig – worauf Sie beim Anbieterwechsel achten sollten, verraten wir Ihnen hier...

Düsseldorf/Berlin - Raus aus der Grundversorgung oder einen neuen Gas-Anbieter wählen - der Schritt lohnt sich für Gas-Kunden fast immer. Durch einen Tarifwechsel können Verbraucher nach Angaben der Stiftung Warentest mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Bei Verträgen mit dem Grundversorger geht das besonders einfach. Denn Kunden können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen.

Haben Kunden hingegen einen bestimmten Tarif mit dem Grundversorger vereinbart oder mit einem anderen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen, müssen sie sich an die Kündigungsfristen im Vertrag halten. Ausnahme: Der Versorger informiert sie über eine Preiserhöhung, dann gilt ein Sonderkündigungsrecht. Was folgt dann?

TARIF-SUCHE

Verbraucher sollten zunächst anhand von alten Jahresabrechnungen ihren eigenen Bedarf ermitteln. Dann holen sie mindestens drei Tarif-Angebote ein und vergleichen diese genau.

VERTRAGSKONDITIONEN

Entscheidend ist, dass der Tarif wirklich günstig ist. Denn teilweise ist der Wechselbonus nur ein Lockmittel - und die Kosten steigen im Folgejahr wieder. Vorsicht: Fordert der Anbieter vom Kunden Vorkasse, sollten Verbraucher besser einen anderen wählen.

FRISTEN

Wer einen neuen Vertrag abschließt, sollte sich nicht zu lange binden. Verbraucherschützer empfehlen eine einjährige Laufzeit - damit man auf Preisveränderrungen flexibel reagieren kann. Kündigungsfristen von vier bis sechs Wochen sind sinnvoll.

WECHSEL

Meist übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags. Vorausgesetzt, man unterschreibt vorab eine entsprechende Vollmacht. Am Tag des Wechsels sollten Kunden ihren Gaszähler ablesen - und den aktuellen Stand dem alten und neuen Gasanbieter mitteilen.

MIETER

Gibt es im Haus Etagenheizungen oder einen Gasanschluss in der Wohnung, dürfen Mieter ihren Gaslieferanten meist frei wählen, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bei einer Zentralheizung im Keller des Mietshauses ist der Vermieter in der Regel für den Wechsel verantwortlich. Mieter haben kaum rechtliche Handhabe, sie können ihn nur mit guten Argumenten motivieren.

Text: dpa/tmn/pvg

Foto: dpa