gas.preisvergleich.de

Konzessionsabgabenverordnung

Unter Konzessionsabgabenverordnung werden die Bestimmungen für das Entgelt, dass der Gasversorger gegenüber einer Kommune entrichten muss, um deren öffentliche Wege für die Bebauung durch Gasleitungen sowie für die regelmäßige Wartung und den Betrieb der Leitungen für Erdgas oder Biogas nutzen zu dürfen, verstanden. Mit der Abkürzung KAV ist ebenfalls die „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ gemeint. In der derzeitigen Fassung entstammt das Regelwerk dem Beschluss vom 1. Januar 1992 und ist in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) integriert. Darin werden Gasversorger verpflichtet, die Abgabe an die Gemeinde zu entrichten. Wie hoch diese jedoch ist, ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Kleinere Kommunen von bis zu 25.000 Einwohnern dürfen beispielsweise 0,51 Cent pro Kilowattstunde erheben, wohingegen die Höhe bei Orten über 500.000 Einwohnern auf bis zu 0,93 Cent pro Kilowattstunde steigt.

Allerdings gibt es hierbei ebenso Unterschiede hinsichtlich des Verwendungszwecks des Gases. Nichts desto trotz wirkt sich auch die Konzessionsabgabe auf den Gaspreis aus, da sie vom Gasversorger an den Kunden weitergegeben wird. Zwar entspricht die Gebühr nur etwa 0,05 Prozent vom gesamten Gaspreis, muss aber von den Gasanbietern in den Angaben zum Gastarif exakt ausgewiesen werden. Alle, die über einen Gaswechsel nachdenken, nutzen am besten einen Gasrechner, um zu prüfen, ob sich ein Gasanbieterwechsel lohnen könnte.