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Gaspreis: Mehrwertsteuer-Senkung auf 7 %

Gas-Mehrwertsteuer-Senkung auf 7 %Um die hohen Gaskosten durch die neue Gasumlage und die Gasspeicherumlage abzufedern, hat die Bundesregierung eine Steuersenkung auf den Gaspreis angekündigt. Demnach sinkt die Mehrwertsteuer auf Gas im Oktober 2022 von derzeit 19 auf 7 %. Die Steuersenkung ist bis zum März 2024 begrenzt und geht damit einher, dass die EU-Kommission die Mehrwertsteuer-Streichung auf die neuen Gasumlagen abgelehnt hat.

Hintergrund-Informationen zur Steuersenkung

Am 16. August 2022 hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Höhe der neuen Gasumlage verkündet. Diese beträgt ab dem 1. Oktober 2022 2,419 % pro verbrauchte Kilowattstunde Gas und ist von allen privaten Haushalten und Unternehmen zu zahlen. Die Umlage dient dazu, Gas- und Energiekonzerne wie Uniper vor einer Pleitewelle in Folge stark gestiegener Gasbeschaffungskosten zu bewahren.

Damit die Verbraucher nicht zusätzlich mit einer Mehrwertsteuer-Erhebung auf die Gasumlage belastet werden, hat die Bundesregierung eine Steuerbefreiung bei der Europäischen Kommission erbeten. Diese Bitte wurde ablehnt. Stattdessen kam der Vorschlag, die Mehrwertsteuer vorübergehend zu senken. Infolgedessen hat die Bundesregierung am 18. August 2022 die Mehrwertsteuer-Senkung auf die gesamten Gaskosten bekanntgegeben. Dabei wurde nur nebensächlich erwähnt, dass ab dem 01. Oktober 2022 eine zusätzliche Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Gas veranschlagt wird. Die Gasspeicherumlage soll die Kosten für die Gas-Versorgungssicherheit in Deutschland decken. Doch das war noch nicht alles. Für Sie als Gasverbraucher kommt es jetzt noch härter. Zusätzlich zur Gasumlage und Gasspeicherumlage tritt am 01. Oktober 2022 eine weitere für die sogenannte Regelenergie in Kraft. Diese liegt bei 0,57 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Gas und dient dazu, die Kosten für die Ausgleichung von ein- und ausgespeisten Gasmengen aufzufangen.

Wie teuer werden die neuen Gasumlagen für Verbraucher?

Ein einfaches Beispiel soll die Kosten für die neuen Gasumlagen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Mehrwertsteuersenkung auf 7 % verdeutlichen. Für einen Wohnraum von 100 m² fallen jährlich 12.000 kWh Gas an.

  • Gasumlage: 2,419 Cent/kWh
  • Regelenergieumlage: 0,57 Cent/kWh
  • Gasspeicherumlage: 0,059 Cent/kWh
  • Umlagen-Höhe in Summe: 3,048 Cent/kWh
  • Umlagen-Höhe + MwSt. 7 % = 3,261 Cent/kWh

Die Gaskosten berechnen sich folglich aus 12.000 kWh multipliziert mit 3,261 Cent, so dass die Mehrkosten durch die Gasumlagen bei ca. 391,36 Cent pro kWh liegen. Da sich die Mehrwertsteuer-Senkung jedoch auch auf die Vertriebs- und Beschaffungskosten auswirkt, reduzieren sich die Gesamtkosten. Ohne die Steuersenkung wären ca. 435,25 Cent pro kWh fällig gewesen.

Fazit

Auch wenn die Mehrwertsteuer-Senkung die hohen Kosten durch die neuen Gasumlagen eindämmt, zahlen Sie als Verbraucher dennoch deutlich drauf. Darüber hinaus werden sich die absoluten Steuereinnahmen bzw. Ausgaben kaum ändern, da sich die zu versteuernden Vertriebs- und Beschaffungskosten für Gas weiterhin drastisch erhöhen.

Foto: pixabay.com

Autor: Norman Peetz