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Urteil: Führt eine brummende Heizung zur Mietminderung?

(Foto) Urteil zu HeizungsgeräuschenDie Heizung gluckert oder brummt vor sich hin? Das ist zwar manchmal nervig, aber noch längst kein Grund für eine Mietminderung. Dies musste auch ein Kläger einsehen, der in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hannover eine Mietminderung durchsetzen wollte.

Ein Mieter wollte seine Miete kürzen, weil von der Heizung in seiner Wohnung in wiederholten Zeitabständen ein brummendes Geräusch zu hören war. Dieses wurde von der Heiz- und Warmwasseranlage verursacht. Die Mieterin allerdings erkannte das Minderungsrecht nicht an, weshalb der Streit vor dem Amtsgericht Hannover landete.

Amtsgericht: Mietmangel lag nicht vor

Das Amtsgericht Hannover entschied zugunsten der Vermieterin und erklärte, dass dem Mieter wegen der durch die Heizungsanlage verursachten Brummgeräusche kein Recht zur Mietminderung zustünde (Az.: 412 C 8478/13). Der Grund: Ein Sachverständiger erklärte, dass die brummenden Geräusche nur bei einem sehr niedrigen Hintergrundgeräuschpegel hörbar gewesen seien. Außerdem lag das brummende Geräusch weit unter den Höchstwerten, die die Norm DIN 4109 vorschreibt. Somit lag ein Mietmangel nach § 536 Abs. 1 BGB nicht vor.

Manche Geräusche müssen akzeptiert werden

Das Gericht in Hannover hatte durchaus Verständnis dafür, dass der Mieter von dem brummenden Heizungsgeräusch genervt war. Allerdings erklärte es, dass eben nicht jedes noch so geringe Geräusch in einer Mietwohnung gleich zu einer Mietminderung führen dürfte. Typische Alltagsgeräusche wie Straßen-, Schienen- und Fluglärm oder eben auch Geräusche von Haustechnikanlagen seien allgegenwärtig und müssten daher akzeptiert werden. Vor allem Geräusche der Heizungs- und Warmwasseranlage und des Gasbrenners seien in einem Mehrfamilienhaus normal und müssten – sofern sie unterhalb der in DIN 4109 vorgegebenen Höchstgrenze liegen – hingenommen werden.

Tipp: Heizung regelmäßig entlüften

Wer von gluckernden oder brummenden Geräuschen seiner Heizung ebenfalls genervt ist, sollte jedoch nicht sofort einen Rechtsstreit mit dem Vermieter beginnen. In vielen Fällen führt schon das Entlüften der Heizkörper zu einer geringeren Geräuschkulisse in den heimischen vier Wänden. Wie das Entlüften funktioniert, zeigt das folgende kurze Video:

Quelle: YouTube/Kanal von Mieterservice