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Fehler bei Gasreparatur – Installateur verurteilt

Koma nach GasunfallNach einer Reparatur an ihrer Gastherme war eine Frau ins Koma gefallen und hatte dadurch einen Hirnschaden erlitten. Nun musste sich der Gas-Installateur für den Unfall verantworten. Er wurde am Düsseldorfer Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. PREISVERGLEICH.de zeigt die Hintergründe und was Sie bei einer Gas-Reparatur beachten sollten.

Wenn die Heizung defekt ist, dann wird in den allermeisten Fällen der Fachmann geholt. Wenn es sich dann noch um eine Mietwohnung handelt, heißt es bei Reparaturen an der Heizungsanlage sowieso: Hände weg! Denn es sind andere Mieter betroffen und die Anlage gehört dem Hauseigentümer. Dem Experten vertraut man, dass er sich mit der Materie auskennt und die Heizung auch fachmännisch reparieren kann.

Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung

Der Installateur hatte die defekte Heizung repariert und dabei mehrere Teile ausgetauscht. Eine vorgeschriebene Abgasprüfung machte er anschließend jedoch nicht. Dass die Verbrennung des Gases durch die Therme nicht vollständig erfolgte, ließ er auch außer Acht. Die Therme leitete die entstandenen Abgase nicht richtig in den Schornstein, sodass die Bewohnerin des Hauses nach einem Monat eine schwere Kohlenmonoxid-Vergiftung erlitt. Dadurch fiel sie in ein längeres Koma und war anschließend lange arbeitsunfähig. Nun wurde der Installateur vom Düsseldorfer Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldauflage von 3000 Euro verurteilt wurden. Durch die Fehler des Installateurs starb auch die Katze der Bewohnerin.

Sicherheit von Gasthermen – das sollten Sie wissen

Eine Gastherme sollte in regelmäßigen Abständen gewartet und einer Abgasprüfung unterzogen werden. Dafür gibt es gesetzliche Bestimmungen, die allerdings von dem Alter der Gasheizung, der Luftzufuhr und dem generellen System abhängig sind. Die Liste mit Überprüfungs- und Messfristen vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks gibt dies vor. Als Mieter sollte man darauf achten, dass bei durchgeführten Reparaturen an der Gasheizung eine abschließende Abgasprüfung durchgeführt wird. Ebenso lohnt es sich als Mieter, den Hausbesitzer auf die regelmäßige Wartung und Kontrolle anzusprechen. Denn dieser ist für die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen für die Besuche des Schornsteinfegers selber verantwortlich. Wenn es im Mietvertrag nicht anders geregelt wurde ist der Vermieter für die regelmäßige Wartung verantwortlich und muss diese zahlen. Bei einem Defekt muss ebenfalls der Vermieter zahlen, da die Gastherme zur Wohnung gehört und in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden muss.

Was kann ein Mieter zum Schutz tun?

Eine Vergiftung durch Kohlenmonoxid ist nicht immer gleich zu spüren. Eine leichte Gasvergiftung macht sich meistens durch Kopfschmerzen bemerkbar. Bei schweren Vergiftungen kommt es zu verschiedenen Symptomen wie Erbrechen und Übelkeit oder Lähmungen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Bei Verdacht ist in jedem Fall der Rettungsdienst zu rufen. Gasthermen die jünger als 20 Jahre sind, nutzen Sensoren und messen den CO-Ausstoß. Kommt es zu erhöhten Werten, wird das Gerät abgeschaltet. Die Sensoren können im Laufe der Zeit ebenfalls kaputt gehen, sodass eine regelmäßige Wartung der Gasetagenheizung unerlässlich ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch CO-Melder installieren, die ähnlich wie Rauchmelder funktionieren und vor Gasausströmungen warnen.