26.03.2025
Die Diskussion über die Austauschpflicht für alte Gas- und Ölheizungen hat in den vergangenen Monaten viel Aufregung ausgelöst. Insbesondere im Wahlkampf wurde das Thema der Abschaffung des Heizungsgesetzes immer wieder erörtert. Es ist jedoch ein Fakt: Die Pflicht zum Austausch alter Heizungen ist keine Neuerung, sondern geht auf die Zeit der CDU-geführten Bundesregierung zurück. Was heißt diese Pflicht aber konkret für Hausbesitzer? Welche Heizungen sind betroffen und welche Ausnahmen existieren? Wir beantworten hier die wesentlichen Fragen zur Austauschpflicht und Modernisierung der Heizanlage und bieten praktische Ratschläge für Betroffene.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen. Es handelt sich konkret um §72 GEG, der ein Betriebsverbot für Heizkessel vorsieht, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden. Heizungen, die nach diesem Datum in Betrieb genommen wurden, sind jedoch ebenfalls betroffen. Heizungen sind nach 30 Jahren Nutzung auszutauschen. Jedes Jahr erreicht ein neuer Jahrgang von Heizungen die Altersgrenze und fällt damit unter die Austauschpflicht.
Beispiel
Maßgeblich für die Austauschpflicht ist das Alter des Heizungskessels. Hausbesitzer können das Alter ihrer Heizung am Typenschild ablesen oder sich bei ihrem Schornsteinfeger informieren. Mit jedem neuen Jahr kommt ein weiterer Jahrgang an Heizungen hinzu, die die 30-Jahres-Grenze erreichen. Um nicht in Zeitdruck zu geraten, ist es ratsam, sich frühzeitig über Alternativen zu informieren. Zusätzlich dürfen gemäß § 72 Abs. 4 GEG Heizkessel längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Heizkessel, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt (kW) oder mehr als 400 kW beträgt, fallen nicht unter die Austauschpflicht.
Heizungssysteme, die eine Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung nutzen und nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind ebenfalls ausgenommen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es weitere Regelungen und Übergangsfristen im GEG gibt, die je nach individueller Situation relevant sein können. Für eine detaillierte Beratung empfiehlt es sich, einen Energieberater oder Fachmann für Heiztechnik zu konsultieren.
Auch wenn Ihre Heizung nicht von der Austauschpflicht betroffen ist, kann ein Tausch sinnvoll sein. Alte Heizungen arbeiten oft nicht mehr effizient und verursachen hohe Unterhalts- und Instandhaltungskosten. Zudem macht der steigende CO₂-Preis Öl- und Gasheizungen langfristig unattraktiv. Energieberater weisen darauf hin, dass die Kosten für den Betrieb alter Heizungen über die Jahre erheblich steigen können. Ein frühzeitiger Umstieg auf ein modernes Heizsystem kann daher nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch langfristig Geld sparen.
Für Hausbesitzer, die von der Austauschpflicht betroffen sind, gibt es verschiedene Alternativen. Verbraucherzentralen und Energieberater können bei der Entscheidung helfen, indem sie den individuellen Heizbedarf berechnen und ein passendes Heizkonzept empfehlen. Zu den möglichen Alternativen gehören:
Es gibt jedoch nicht die eine Lösung für alle Gebäude. Jedes Haus hat individuelle Anforderungen, und die Wahl des Heizsystems sollte daher sorgfältig abgewogen werden. Zudem gibt es in Deutschland staatliche Zuschüsse für erneuerbare Heizsysteme, die die Anschaffungskosten deutlich reduzieren können.
Die Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen betrifft vor allem alte Heizkessel, die vor 1991 installiert wurden oder die 30-Jahres-Grenze erreicht haben. In der Praxis sind jedoch nur wenige Heizungen davon betroffen, da es zahlreiche Ausnahmen gibt. Dennoch kann ein Heizungstausch auch ohne Pflicht sinnvoll sein, um die Energieeffizienz zu steigern und langfristig Kosten zu sparen. Hausbesitzer sollten sich frühzeitig über Alternativen informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Mit staatlichen Zuschüssen und modernen Heiztechnologien wie Wärmepumpen oder hybriden Systemen lässt sich die Wärmewende auch im eigenen Zuhause umsetzen. Ein Heizungswechsel ist also immer eine Überlegung wert!
Silvia Lehrack
Als Expertin für Energievergleiche beleuchtet Silvia aktuelle Trends rund um Strom, Gas und Energiekosten – praxisnah, verständlich und immer am Puls der Zeit.