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Staatliche Förderung bei der energetischen Haussanierung

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Sie heizen mit Öl oder Gas und haben das Gefühl, mehr Wärme in die Umgebung zu bringen, als in die eigenen vier Wände? Dann sollten Sie darüber nachdenken, Ihr Haus zu sanieren bzw. energieeffizienter zu gestalten. Clever ist, wer sich dafür über die staatliche Förderung der energetischen Haussanierung informiert.

Energiegutachten – vor der Förderung beraten lassen

Der erste Schritt ist dabei die Erstellung eines Energie- und Sanierungsgutachtens. Damit lässt sich einschätzen, in welchem Zustand Ihr Haus ist, was Ihre Gasheizung leistet, ob sie effizient ist oder doch veraltet und was verändert werden muss. Praktisch am Energiegutachten ist, dass die fälligen Baumaßnahmen darin genauso aufgezählt werden wie die Reihenfolge der Maßnahmen und welche Baustoffe verwendet werden sollten. Nun können Sie abschätzen, welche Kosten auf Sie zukommen und sich um die vielen möglichen Förderungen für energieeffiziente Sanierung kümmern.

Wer fördert meinen energieeffizienten Umbau? Grundsätzlich gibt es zwei Anlaufstellen für die Förderungen von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Diese Stellen sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, und die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW.

Daneben gibt es Förderprogramme in Ländern und Kommunen, von denen Sie profitieren können. Einen Überblick erhalten Sie in der Fördermitteldatenbank foerderdata.de. Hier können Sie gezielt nach Fördermitteln für Ihre Sanierungsmaßnahme suchen.

Was kann ich fördern lassen?

Eine kurze Antwort: ziemlich viel. Sie können bereits die Energieberatung für Ihr Haus fördern lassen. Bei einem Einfamilienhaus gibt es vom BAFA 400 Euro dazu. Weiterhin werden sogenannte Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen gefördert. Zu den typischen Einzelmaßnahmen gehört die Wärmedämmung oder die Anschaffung einer effizienteren Heizungsanlage. Wollen Sie hingegen Ihr ganzes Haus energiesparend gestalten, wie etwa durch den Umbau zum Passivhaus, dann zählt das als Komplettsanierung.

Wer fördert was?

Das kommt immer auf die Sanierungsmaßnahme an. So werden bestimmte Wärmepumpen vom BAFA gefördert, während eine Gasbrennwertheizung von der KfW gefördert wird. Eine Komplettsanierung ist beispielsweise über die Maßnahme KfW-Effizienzhaus förderbar. Eine Holzheizung bezuschusst Ihnen das BAFA.

Ihr Energieberater kann Ihnen genaue Auskunft darüber geben, wo Sie welche Maßnahme fördern lassen können. Auch die erwähnte Fördermitteldatenbank foerderdata.de hilft hier mit dem Fördermittelfinder weiter.

Bekomme ich einen Förderkredit oder einen Zuschuss?

Es gibt zwei Maßnahmen mit denen energetische Haussanierungen gefördert werden: Bargeld und Kredit. Bei der KfW erhalten Sie für Ihre Sanierungsmaßnahmen fast immer sehr zinsgünstige Kredite. In manchem Fällen zahlt sie aber auch Zuschüsse oder verzichtet auf die Tilgung. Die Bundesbehörde BAFA zahlt Bargeld aus. Die Beträge liegen dabei zwischen 1.000 und 3.000 Euro.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Bei Förderungen über die KfW erfolgt die Antragstellung direkt über die Hausbank. Diese kümmert sich dann darum, die Fördermittel bei der KfW abzurufen. Damit die Förderfähigkeit nachgewiesen werden kann, muss man der Hausbank den Kostenvoranschlag des Energieberaters zur Verfügung stellen. Dieses Verfahren gilt nicht beim CO₂-Gebäudesanierungsprogramm. Hier müssen Sie den Antrag direkt bei der KfW stellen. Bei einer BAFA-Förderung stellen Sie den Antrag direkt bei der Behörde. Die entsprechenden Formulare sind auf deren Website abrufbar.

Wann beantrage ich die Förderung?

Bei der KfW müssen Sie den Antrag auf Förderung zur Haussanierung vor Beginn der Arbeiten einreichen, beim BAFA erst, wenn die entsprechende Maßnahme erfolgt ist, also wenn z. B. die Biomasse-Heizung arbeitet.

Norman Peetz

Norman Peetz


Norman ist seit 10 Jahren Autor auf PREISVERGLEICH.de und Experte im Bereich Strom & Gas. Als Redaktionsleiter hat er den Energiemarkt im Blick.