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Gasspeicherumlage abgeschafft: Das sparen Sie ab 2026

Mehrere große, weiße Kugelgasbehälter in einer Industrieanlage mit Textoverlay ‚Gasspeicherumlage abgeschafft – Gas News‘

Gute Nachrichten für alle, die mit Gas heizen: Das Bundeskabinett hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die Millionen von Gaskunden direkt entlasten wird. Nach fast vier Jahren wird die umstrittene Gasspeicherumlage endlich abgeschafft. Seit Oktober 2022 zahlen alle Gasverbraucher in Deutschland diese Krisenabgabe mit, die ursprünglich zur Sicherung der Gasversorgung nach dem Wegfall russischer Lieferungen eingeführt wurde. Doch die Zeiten haben sich geändert: Deutschland steht energiepolitisch wieder auf stabileren Beinen (PREISVERGLEICH.de berichtete am 16.07.2025 hier zu dem Thema), und das kommt jetzt direkt bei den Verbrauchern an.

Die Energiepreise in Deutschland rücken dadurch in greifbare Nähe einer spürbaren Entlastung, zumindest bei Gaskunden. Nach einer Phase der Energiekrise und steigender Belastungen durch Zusatzabgaben steht ein entscheidender Schritt bevor. Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen. Damit werden ab dem 1. Januar 2026 rund 3,4 Milliarden Euro jährlich hinfällig, die bislang direkt von Gaskunden getragen wurden. Das bedeutet eine klare finanzielle Entlastung, sowohl für Privathaushalte als auch Unternehmen. Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste zum Thema Gasspeicherumlage

  • Gasspeicherumlage wird ab 1. Januar 2026 komplett abgeschafft. Der aktuelle Satz beträgt 0,289 Cent/kWh (seit 01.07.2025).
  • Insgesamt 3,4 Milliarden Euro Entlastung für Gaskunden und Unternehmen jährlich.
  • Durchschnittlicher Haushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch spart knapp 58 Euro pro Jahr.
  • Der Bundeshaushalt übernimmt künftig die Kosten der Umlage.
  • Die Versorgungssicherheit bleibt gewährleistet, auch nach Wegfall der Umlage.

Gasspeicherumlage wird komplett abgeschafft

Die Bundesregierung setzt damit eine zentrale Zusage aus dem Koalitionsvertrag um und entlastet Haushalte und Wirtschaft bei den Gaspreisen. „Wir senken jetzt die Energiepreise, damit Arbeitsplätze in diesem Land gesichert werden“, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bei der Verkündung der Maßnahmen. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage von aktuell 0,289 Cent pro Kilowattstunde komplett. Das bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt mit Gasheizung bei 20.000 kWh Jahresverbrauch eine direkte Ersparnis von rund 58 Euro pro Jahr. Die Maßnahme entlastet alle Gasverbraucher um mehr als 3 Milliarden Euro jährlich.

Was ist die Gasspeicherumlage und warum wird sie abgeschafft?

Die Gasspeicherumlage ist eine staatliche Abgabe, die seit dem 1. Oktober 2022 auf allen Gasrechnungen erhoben wird. Sie wurde während der akuten Energiekrise eingeführt, als Deutschland nach dem Wegfall russischer Gaslieferungen eine Gasmangellage befürchtete. Die Trading Hub Europe GmbH (THE), der Marktgebietsverantwortliche für Gas in Deutschland, befüllt die strategischen Gasspeicher zur Sicherstellung der Versorgung. Die Kosten dafür werden über die Umlage auf alle Gasverbraucher umgelegt, von Privathaushalten bis zu Industrieunternehmen. Somit sollte eine faire Verteilung der zusätzlichen Kosten gewährleisten sein. Gestartet ist die Gasspeicherumlage 2022 mit 0,250 Cent pro kWh und wurde sukzessive erhöht auf aktuelle 0,289 Cent pro kWh. Ab Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage dann komplett.

Warum kann die Umlage jetzt abgeschafft werden?

Die Bundesregierung sieht mehrere Gründe dafür, dass neue Gasspeicher-Befüllungsmaßnahmen künftig unwahrscheinlich sind:

  • Diversifizierte Gasimporte: Deutschland bezieht sein Gas mittlerweile hauptsächlich aus Norwegen, den Niederlanden und über neue LNG-Terminals an der deutschen Küste. Diese Diversifizierung hat die Versorgungssicherheit erhöht.
  • Stabile Marktlage: Die Gasmärkte sind derzeit gut versorgt. Die deutschen Gasspeicher befinden sich im normalen saisonalen Befüllungszyklus und erreichten am 1. Juli 2025 bereits einen Stand von über 50 Prozent.
  • Gesenkte Mindestfüllstände: Die gesetzlichen Mindestfüllstände für Gasspeicher wurden durch eine Verordnung vom 5. Mai 2025 auf rund 70 Prozent reduziert, was den Befüllungsdruck verringert.
  • Flexible LNG-Kapazitäten: Seit 2022 wurden umfangreiche Kapazitäten für den Import von Flüssiggas geschaffen, die bei Bedarf schnell aktiviert werden können.

Ab 2026 übernimmt der Bundeshaushalt die Kosten für eventuelle Gasspeicher-Befüllungen. Sollten wider Erwarten doch Maßnahmen notwendig werden, zahlt künftig der Bund statt der Gaskunden.

Entlastungen werden überwacht – Weitergabe garantiert

Damit die beschlossenen Entlastungen auch tatsächlich bei den Kunden ankommen, wird deren Weitergabe überwacht. So soll sichergestellt werden, dass Verbraucher direkt von niedrigeren Gasrechnungen profitieren. Gasversorger sind verpflichtet, die wegfallende Umlage an ihre Kunden weiterzugeben. Die Gasspeicherumlage wird noch bis zum 31. Dezember 2025 erhoben, um den negativen Saldo auf dem Gasspeicherumlagekonto aus den Befüllungsmaßnahmen von 2022 auszugleichen. Parallel dazu gleicht der Bundeshaushalt diesen Saldo bis Ende 2025 vollständig aus. Danach ist Schluss mit der Belastung für Gaskunden.

Unser Tipp für Gaskunden: Nutzen Sie die veränderte Marktlage für einen Gaspreisvergleich. Da die Anbieter unterschiedliche Beschaffungsstrategien verfolgen, können die Preisunterschiede erheblich sein. Besonders bei höherem Gasverbrauch lohnt sich ein Wechsel zu günstigeren Tarifen. Ab 2026 profitieren Sie dann zusätzlich von der wegfallenden Gasspeicherumlage.

Notfall-Mechanismus bleibt bestehen

Für den unwahrscheinlichen Fall einer erneuten Gasversorgungskrise hat die Bundesregierung vorgesorgt: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium ein neues Umlageverfahren einführen, aber nur, wenn es für die Sicherung der Gasversorgung unbedingt notwendig ist und eine Finanzierung durch den Bundeshaushalt nicht möglich sein sollte. Diese Regelung wurde rein vorsorglich geschaffen und soll nur in absoluten Ausnahmesituationen greifen. Die Finanzierung der Maßnahme ist in den Haushaltsentwürfen für 2025 und 2026 verankert, die noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden müssen. Das entsprechende Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage geht nun in das parlamentarische Verfahren.

Silvia Lehrack

Silvia Lehrack


Als Expertin für Energievergleiche beleuchtet Silvia aktuelle Trends rund um Strom, Gas und Energiekosten – praxisnah, verständlich und immer am Puls der Zeit.